Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das ist die frühere Fassung vom 12. Oktober 2026. Sie gilt für Kunden, die sie angenommen haben, bis zu dem Tag, den ihnen die Mitteilung der Änderung nach Ziffer 15.1 nennt; ab dann gilt für sie die Fassung vom 23. Oktober 2026. Die aktuelle Fassung steht unter www.clustoria.com/terms.

Stand: 12. Oktober 2026. Diese AGB gelten für Verträge mit Unternehmern.

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Softwareplattform Clustoria (app.clustoria.com) zwischen Clustoria, Einzelunternehmen Kilian Frischauf, Grinzinger Straße 93/2, 1190 Wien (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die vollständigen Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.

1.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §1 UGB. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes können sie nicht nutzen. Mit dem Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

1.3 Begriffe in diesen AGB: Die „Plattform“ ist die vom Anbieter betriebene Software samt Anwendung und Schnittstelle. Der „Mandant“ ist der abgegrenzte Bereich des Kunden in der Plattform mit seinen Benutzerkonten, Standorten und Daten. Ein „Standort“ ist ein aktiver Eintrag in der Standortverwaltung des Mandanten. „Quellen“ sind die vom Kunden verbundenen Feedbackkanäle, etwa ein Postfach oder ein Google-Unternehmensprofil. Eine „Rückmeldung“ ist eine eingelesene oder von Beschäftigten des Kunden erfasste Nachricht oder Rezension. „Textform“ ist eine lesbare Erklärung, die die erklärende Person nennt; E-Mail genügt.

1.4 Rangfolge: Individuelle Vereinbarungen in Textform, insbesondere das Angebot mit dem Entgelt und die Leistungsbeschreibung, gehen diesen AGB vor. In datenschutzrechtlichen Fragen geht der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Ziffer 10 vor. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt.

2.2 Der Vertrag kann auch über die Selbstregistrierung in der Anwendung zustande kommen. Er ist geschlossen, wenn der Kunde diese AGB in Textform angenommen hat und der Anbieter die Registrierung geprüft und den Mandanten freigeschaltet hat; die Freischaltung bestätigt der Anbieter per E-Mail. Bis zur Freischaltung kann sich niemand im Mandanten anmelden. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Wird eine Registrierung nicht freigeschaltet, kommt kein Vertrag zustande; ihre Daten löscht der Anbieter nach 90 Tagen.

2.3 Pilotbetrieb, Testphasen und einen gestaffelten Beginn mit einem begrenzten Kreis von Standorten vereinbaren die Parteien individuell in Textform. Dort stehen Umfang, Dauer und Entgelt der Phase sowie die Bedingungen für den Übergang in den Produktivbetrieb.

3. Leistungen des Anbieters

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Plattform dient der Verwaltung von Kundenfeedback und umfasst:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung.

3.2 Antwortentwürfe und Einordnungen der Plattform sind Vorschläge. Keine Antwort verlässt die Plattform ohne Freigabe durch eine berechtigte Person des Kunden; einen automatischen Versand an Endkunden sieht die Plattform nicht vor. Freigegebene Antworten auf E-Mails versendet sie über das verbundene Postfach des Kunden, Antworten auf Google-Rezensionen veröffentlicht sie über die Schnittstelle des Google-Unternehmensprofils. Im Postfach des Kunden löscht die Plattform keine Nachricht und verändert keinen Inhalt. Neben dem Versand schreibt sie dort nur Status-Labels an bereits eingelesenen Nachrichten, und das nur, wenn der Kunde diese Funktion einschaltet. Eigene Systemmails, etwa den Link zum Zurücksetzen eines Passworts, versendet sie automatisch über einen vom Kundenpostfach getrennten Kanal.

3.3 Der Text einer Rückmeldung geht an das Sprachmodell ausschließlich maskiert. Die vom Kunden selbst gepflegten Textbausteine, Filialangaben und Vorgaben gehen unmaskiert ein; sie sind Geschäftsdaten des Kunden. Die Maskierung ist wirksam, aber nicht fehlerfrei. Deshalb steht vor jedem Versand die Freigabe durch einen Menschen.

3.4 Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Anwendung von 99,5 Prozent im Monatsmittel an. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere bei den in Ziffer 3.7 genannten Diensten und Mitteln des Kunden. Wartungsfenster kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher an und legt sie in der Regel außerhalb von 06:00 bis 20:00 Uhr MEZ. Wird der Zielwert unterschritten, bestehen keine Gutschrift und keine Vertragsstrafe; Ziffer 13 bleibt unberührt.

3.5 Störungen und Fragen meldet der Kunde über die Meldefunktion der Anwendung oder an kontakt@clustoria.com. Servicezeiten, Prioritäten und Reaktionszeiten regelt die Leistungsbeschreibung.

3.6 Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen, soweit der vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Über den Wegfall einer ausdrücklich vereinbarten Funktion informiert er den Kunden vorher in Textform.

3.7 Nicht geschuldet sind die inhaltliche Beantwortung der Rückmeldungen, die Verfügbarkeit des Mail-Anbieters des Kunden und der angebundenen Bewertungsplattformen sowie die Endgeräte und der Internetzugang des Kunden.

4. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

4.1 Der Kunde verbindet sein Feedback-Postfach und die weiteren vereinbarten Quellen selbst über den dafür vorgesehenen Anmeldevorgang. Bei Google Workspace gehört dazu die Freigabe der Anwendung durch den Workspace-Administrator des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Anbindung der jeweiligen Quelle und zur Verarbeitung der darin enthaltenen Nachrichten und Rezensionen berechtigt ist.

4.2 Verbindet der Kunde sein Google-Unternehmensprofil, erteilt er dabei die Berechtigung, die Google für den Zugriff auf Rezensionen anbietet; sie erlaubt technisch mehr, als der Anbieter tatsächlich nutzt. Welche Berechtigungen der Anbieter anfordert und wofür er sie verwendet, führt die Anlage „Unterauftragsverarbeiter und eingesetzte Software“ auf. Der Kunde kann eine Verbindung in den Einstellungen der Anwendung selbst trennen, solange sein Mandant aktiv ist; ist der Mandant auf Nur-Lesen gestellt (Ziffern 5.3, 6.6 und 8.1), ist das Trennen in der Anwendung gesperrt. Unabhängig davon kann der Kunde die erteilte Berechtigung jederzeit in seinem eigenen Konto beim Anbieter der Quelle entziehen, bei Google unter myaccount.google.com/permissions.

4.3 Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in der Plattform hinterlegt, hochlädt oder freigibt, insbesondere Textbausteine, Vorgaben, Filialangaben, Stilproben, selbst erfasste Rückmeldungen und freigegebene Antworten. Er stellt sicher, dass diese Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Personenbezogene Daten von Endkunden gehören nicht in Textbausteine und Vorgaben; diese Felder werden nicht maskiert.

4.4 Der Kunde verwaltet seine Benutzerkonten selbst: Er legt sie an, vergibt Rollen und sperrt oder löscht Konten, wenn eine Person ausscheidet. Zugang erhalten nur Beschäftigte und Beauftragte des Kunden, die mit der Bearbeitung des Kundenfeedbacks betraut sind.

4.5 Der Kunde benennt einen fachlichen Ansprechpartner und eine Kontaktstelle für Sicherheitsmeldungen und hält diese Angaben aktuell.

4.6 Der Kunde prüft Rückmeldungen und Antwortentwürfe zeitnah. Die inhaltliche Verantwortung für freigegebene Antworten liegt bei ihm.

4.7 Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Daten seiner Endkunden und Beschäftigten und erfüllt seine Informationspflichten ihnen gegenüber selbst. Welche Informations- und Mitbestimmungspflichten gegenüber Beschäftigten und ihren Vertretungen mit dem Einsatz der Plattform verbunden sind, prüft der Kunde in eigener Verantwortung. Der Anbieter stellt dafür auf Anfrage eine Beschreibung der verarbeiteten Beschäftigtendaten bereit; eine Rechtsberatung leistet er nicht.

5. Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Authentifizierung

5.1 Benutzerkonten sind persönlich. Zugangsdaten und Wiederherstellungscodes sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde sorgt dafür, dass seine Benutzer diese Regeln einhalten.

5.2 Die Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP, also zeitbasierte Einmalcodes aus einer Authentifizierungs-App, dazu Wiederherstellungscodes) setzt der Anbieter je Mandant auf erforderlich, optional oder aus. Vom Anbieter angelegte Mandanten starten auf erforderlich. Bei einer Selbstregistrierung startet ein neuer Mandant auf optional; dort wird die Administration beim ersten Login einmalig zur Einrichtung aufgefordert, kann dies aber ablehnen, und eingeladene Benutzer werden nicht gefragt. Wo die Zwei-Faktor-Authentifizierung eingerichtet ist, darf sie nicht umgangen werden.

5.3 Vermutet der Kunde einen Missbrauch von Zugangsdaten, informiert er den Anbieter unverzüglich und sperrt die betroffenen Konten. Der Anbieter kann den Mandanten zum Schutz der Daten vorsorglich auf Nur-Lesen stellen, bis der Vorfall geklärt ist.

6. Entgelt und Zahlung

6.1 Das Entgelt richtet sich nach dem Angebot des Anbieters. Es wird je aktivem Standort und Monat berechnet; Mengenstaffel, Zahlungsweise (monatlich oder jährlich) und Nachlässe ergeben sich aus dem Angebot. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an; eine gesondert vereinbarte Einrichtungsleistung wird nach dem Angebot berechnet.

6.2 Maßgeblich ist die Zahl der aktiven Standorte in der Standortverwaltung des Mandanten. Bei monatlicher Zahlung zählt der Stand am Monatsende. Bei Jahreszahlung zählt der Stand zu Beginn des Vertragsjahres; Standorte, die im Vertragsjahr hinzukommen, berechnet der Anbieter für die verbleibenden vollen Monate nach. Im Entgelt enthalten sind alle Kanäle und alle Benutzerkonten des Kunden; gesondert berechnet werden nur Leistungen, die das Angebot ausdrücklich als zusätzlich nennt.

6.3 Alle Entgelte sind Nettobeträge. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nimmt, weist er keine Umsatzsteuer aus. Entfällt diese Befreiung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu; der Anbieter teilt das vorher in Textform mit.

6.4 Rechnungen stellt der Anbieter digital per E-Mail. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei monatlicher Zahlung rechnet der Anbieter nach Ablauf des Monats nach dem Stand am Monatsende ab. Bei Jahreszahlung stellt er das Entgelt für das Vertragsjahr zu dessen Beginn in Rechnung, nach dem Stand der Standorte zu diesem Zeitpunkt; im Vertragsjahr hinzukommende Standorte berechnet er nach Ziffer 6.2 nach.

6.5 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen nach §456 UGB.

6.6 Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist in Textform aus, kann der Anbieter den Mandanten auf Nur-Lesen stellen. Anmelden und Ansehen bleiben dann möglich; Änderungen, der Versand von Antworten und das Einlesen neuer Rückmeldungen werden ausgesetzt. Die Rechte betroffener Personen auf Auskunft und Löschung, die Pflege der eigenen Anmeldung und der Entzug von Zugängen bleiben auch im Nur-Lesen-Zustand möglich. Nach vollständiger Zahlung schaltet der Anbieter den Mandanten wieder frei. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.7 Der Anbieter kann das im Angebot vereinbarte Entgelt ändern. Er kündigt eine Änderung mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten zu diesem Zeitpunkt kündigen. Bei Jahreszahlung wirkt eine Änderung des Entgelts erst ab dem nächsten Vertragsjahr.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, wenn im Angebot nichts anderes steht. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.

7.2 Bei Jahreszahlung gilt die Laufzeit des bezahlten Jahres; eine ordentliche Kündigung ist dann erst zu dessen Ende möglich. Danach läuft der Vertrag nach Ziffer 7.1 weiter, wenn die Parteien nicht erneut Jahreszahlung vereinbaren. Bei ordentlicher Kündigung läuft das bezahlte Jahr aus; das Entgelt wird nicht erstattet. Endet der Vertrag vor Ablauf des bezahlten Jahres durch eine Kündigung nach Ziffer 14.2 (höhere Gewalt), Ziffer 15.2 (Änderung der AGB) oder Ziffer 16.1 (Vertragsübertragung), erstattet der Anbieter das Entgelt für die nicht genutzten vollen Monate.

7.3 Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht zahlt, schwerwiegend gegen Ziffer 9 verstößt oder rechtswidrige Inhalte trotz Aufforderung nicht entfernt. Für den Kunden liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn der Anbieter wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung mit angemessener Frist wiederholt verletzt.

7.4 Weitere Kündigungsrechte stehen in Ziffer 6.7 (Änderung des Entgelts), Ziffer 14 (höhere Gewalt), Ziffer 15 (Änderung der AGB), Ziffer 16 (Vertragsübertragung) und im Auftragsverarbeitungsvertrag (neue Unterauftragsverarbeiter).

8. Vertragsende: Rückgabe und Löschung der Daten

8.1 Zum Vertragsende stellt der Anbieter den Mandanten auf Nur-Lesen, trennt die verbundenen Quellen und löscht die gespeicherten Zugangsdaten aus seinem Tresor; aus den Datensicherungen fallen sie mit deren Aufbewahrungsfrist von derzeit sieben Tagen. Die Berechtigung bei Google beziehungsweise Microsoft selbst wird dadurch nicht widerrufen; sie entzieht der Kunde zusätzlich in seinem eigenen Konto (Ziffer 4.2). Die Nachrichten im Postfach des Kunden bleiben dort; was die Plattform im Postfach schreibt, sagt Ziffer 3.2.

8.2 Nach Wahl des Kunden gibt der Anbieter die in der Plattform entstandenen Daten des Mandanten zurück oder löscht sie. Die Rückgabe erfolgt als Export in einem offenen, dokumentierten Format (JSON) mit maskierten Inhalten; unmaskierte Originale werden nicht exportiert, sie unterliegen der automatischen Löschung nach spätestens 90 Tagen. Der Kunde teilt seine Wahl bis zum Vertragsende in Textform mit; der Anbieter schließt Rückgabe und Löschung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende ab. Bleibt die Mitteilung aus, fordert der Anbieter den Kunden in Textform zur Wahl auf und setzt ihm dafür eine angemessene Frist. Die 30 Tage laufen dann ab der Antwort des Kunden oder ab dem Ablauf dieser Frist. Antwortet der Kunde nicht, löscht der Anbieter die Daten.

8.3 Nach der Rückgabe löscht der Anbieter die Daten des Mandanten über alle Datenbanken der Plattform und bestätigt die Löschung schriftlich. Einzelheiten, Formate, Fristen und die Restbestände, die dabei bewusst bestehen bleiben, regeln der Auftragsverarbeitungsvertrag und seine Anlagen „Exit und Kontinuität“ sowie „Löschkonzept und Datenexport“. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

8.4 Unterstützung über die Rückgabe hinaus, etwa bei der Übernahme in ein Nachfolgesystem, leistet der Anbieter nach Aufwand auf Grundlage eines vorherigen Angebots in Textform.

9. Nutzungsrechte und Rechte an der Software

9.1 Alle Rechte an der Plattform und ihren Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter, soweit nicht Dritten Rechte an eingesetzten Fremdkomponenten zustehen; die Plattform setzt Open-Source-Komponenten ein, die die Anlage „Unterauftragsverarbeiter und eingesetzte Software“ auflistet.

9.2 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform über die bereitgestellte Oberfläche für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

9.3 Der Kunde darf die Plattform nicht Dritten zugänglich machen, vermieten oder für Dritte betreiben; Beschäftigte und Beauftragte nach Ziffer 4.4 sind keine Dritten. Er darf die Plattform nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder ihren Quellcode ermitteln, soweit das Urheberrechtsgesetz dies nicht zwingend erlaubt. Er darf die Plattform, also die Software, ihre Oberfläche, ihre Schnittstelle und ihre Dokumentation, nicht zum Training, zur Entwicklung oder zur Verbesserung von KI-Systemen verwenden. Dasselbe gilt für Antwortentwürfe und Einordnungen, die er allein zu diesem Zweck in großer Zahl erzeugen lässt. Er darf die Plattform nicht automatisiert auslesen, etwa durch Scraping oder Massenabfragen, außer über die vom Anbieter dafür bereitgestellten Funktionen. Die Daten des Kunden nach Ziffer 9.4, insbesondere seine freigegebenen Antworten, und der Export nach Ziffer 8.2 sind von diesen Verboten nicht erfasst. Sicherheits- und Mengenbegrenzungen der Plattform darf er nicht umgehen; Sicherheitstests gegen die Plattform bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.

9.4 Die Daten, die der Kunde in die Plattform einbringt oder die in seinem Mandanten entstehen (Rückmeldungen, Antworten, Textbausteine, Stilproben, Auswertungen), bleiben seine Daten. Der Anbieter verwendet sie nur zur Erbringung der Leistung und zu den im Auftragsverarbeitungsvertrag benannten Zwecken. Anpassungen am Antwortstil, also Stilproben und daraus abgeleitete Hausstil-Regeln, bleiben beim jeweiligen Mandanten und fließen nicht in Entwürfe anderer Kunden ein. Der Anbieter trainiert keine KI-Modelle mit Kundendaten; der eingesetzte KI-Dienstleister darf die übermittelten Texte nach seinem Vertrag mit dem Anbieter nicht zum Training seiner Modelle verwenden.

9.5 Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz, etwa mit Name, Logo oder Fallstudie. Umfang und Dauer ergeben sich aus der Zustimmung.

10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten aus den verbundenen Quellen als Auftragsverarbeiter des Kunden. Die Einzelheiten regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO mit seinen Anlagen „Technische und organisatorische Maßnahmen“, „Unterauftragsverarbeiter und eingesetzte Software“, „Exit und Kontinuität“ sowie „Löschkonzept und Datenexport“. Der Anbieter stellt ihn dem Kunden in Textform bereit; er ist Bestandteil des Vertrags.

10.2 Die Plattform (Anwendungen, Datenbanken, Datensicherungen) wird in der EU betrieben, Region Frankfurt. Der KI-Dienstleister Mistral AI verarbeitet über einen EU-Endpunkt ausschließlich maskierte Texte sowie die vom Kunden selbst gepflegten Vorgaben nach Ziffer 3.3. Nicht auf die EU festgelegt sind die vom Kunden selbst verbundenen Schnittstellen von Google und Microsoft sowie die Leistungsmessung (Traces) des Hosters, falls der Anbieter sie einschaltet; sie enthält keine Inhalte, nur technische Metadaten. Alle Unterauftragsverarbeiter und die Garantien für diese Stellen nennt die Anlage; Änderungen teilt der Anbieter mindestens 30 Tage vor dem Einsatz mit, und der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

10.3 Die Daten jedes Kunden werden getrennt je Mandant geführt; jeder Zugriff in der Plattform ist an den Mandanten gebunden. Die Haupt- und die Tresordatenbank werden täglich gesichert; Sicherungen werden sieben Tage aufbewahrt. Die Schlüsseldatenbank ist bewusst ohne Sicherung ausgelegt, damit eine Löschung nicht umkehrbar ist.

10.4 Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung, für Gmail-Daten einschließlich der Google API Services User Data Policy samt Limited-Use-Anforderungen.

10.5 Anfragen betroffener Personen, die beim Anbieter eingehen, leitet er an den Kunden weiter. Für Auskunft und Löschung stellt die Plattform eingebaute Funktionen bereit; zum Nur-Lesen-Zustand gilt Ziffer 6.6.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich und geben sie nicht an unbeteiligte Dritte weiter. Zulässig bleibt die Weitergabe an Mitarbeitende und Berater, die sie für die Zusammenarbeit benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Zulässig bleibt auch die Weitergabe an die Unterauftragsverarbeiter, derer sich der Anbieter zur Erbringung der Leistung bedient; sie benennt die Anlage „Unterauftragsverarbeiter und eingesetzte Software“ zum Auftragsverarbeitungsvertrag.

11.2 Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die betroffene Partei informiert die andere, soweit zulässig, vorab. Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsbindung erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.

11.3 Haben die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen, geht diese vor. Im Übrigen besteht die Pflicht auch nach Vertragsende fort.

12. Gewährleistung

12.1 Der Anbieter stellt die Plattform mit den Eigenschaften bereit, die diese AGB, das Angebot und die Leistungsbeschreibung nennen. Gemeldete Mängel behebt er in angemessener Frist.

12.2 Der Kunde prüft die Plattform und meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung per E-Mail an kontakt@clustoria.com mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (§377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, sind Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen.

12.3 Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere Preisminderung und Wandlung (Auflösung des Vertrags wegen des Mangels). Die Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 7.3 und die Haftung nach Ziffer 13 bleiben unberührt.

12.4 Der Anbieter gibt keine Garantien im Rechtssinn. Der Zielwert der Verfügbarkeit nach Ziffer 3.4 ist keine Garantie. Der Anbieter garantiert auch nicht, dass Antwortentwürfe und Einordnungen inhaltlich richtig, vollständig oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind, und keinen bestimmten Erfolg der Antworten, etwa bessere Bewertungen. Zur Maskierung gilt Ziffer 3.3.

12.5 Keine Gewährleistung besteht für Störungen, die auf den in Ziffer 3.7 genannten Diensten und Mitteln des Kunden oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen.

13. Haftung

13.1 Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

13.2 Nicht ersetzt werden entgangener Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden.

13.3 Die Haftung ist je Vertragsjahr der Höhe nach begrenzt auf das Entgelt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter bezahlt hat.

13.4 Unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden, die Haftung bei Vorsatz und bei krass grober Fahrlässigkeit, die Haftung nach zwingendem Recht sowie die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO.

13.5 Die Ziffern 13.1 bis 13.4 gelten auch für die Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

13.6 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten des Kunden, auf einer Anbindung ohne Berechtigung oder auf einer vertragswidrigen Nutzung beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine Partei haftet für die Verzögerung oder das Ausbleiben einer Leistung, soweit die Ursache außerhalb ihres Einflusses liegt und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war. Dazu gehören etwa Naturereignisse, Krieg, Unruhen, Pandemie, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Ausfälle von Strom, Internet oder Rechenzentren sowie Angriffe auf IT-Systeme trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

14.2 Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform und bemüht sich, die Folgen zu begrenzen. Die betroffenen Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert es länger als 30 Tage ununterbrochen an, kann jede Partei den Vertrag in Textform kündigen. Zur Erstattung bei Jahreszahlung gilt Ziffer 7.2.

15. Änderungen dieser AGB

15.1 Der Anbieter kann diese AGB ändern, etwa wegen einer geänderten Rechtslage oder Rechtsprechung, geänderter Leistungen oder technischer Gegebenheiten. Er teilt eine Änderung dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und weist dabei auf das Kündigungsrecht und die Folgen des Schweigens hin.

15.2 Der Kunde kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung in Textform kündigen. Kündigt er nicht, gelten die geänderten AGB ab dem Inkrafttreten als angenommen. Zur Erstattung bei Jahreszahlung gilt Ziffer 7.2.

15.3 Die jeweils gültige Fassung ist unter www.clustoria.com/terms abrufbar; der Stand steht am Seitenanfang.

16. Vertragsübertragung

16.1 Überträgt der Anbieter sein Unternehmen oder den Geschäftsbereich der Plattform auf einen Rechtsnachfolger oder ändert er seine Rechtsform, kann er den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf den Rechtsnachfolger übertragen. Er informiert den Kunden mindestens vier Wochen vor der Übertragung in Textform. Der Kunde kann den Vertrag bis zur Übertragung in Textform kündigen; die Kündigung wirkt zum Zeitpunkt der Übertragung. Zur Erstattung bei Jahreszahlung gilt Ziffer 7.2.

16.2 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen; der Anbieter verweigert die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Erklärungen und Mitteilungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (Ziffer 1.3). Mitteilungen an den Kunden gehen an die im Mandanten hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse oder an die Adresse seiner Administration, Mitteilungen an den Anbieter an kontakt@clustoria.com. Rechnungen und Vertragsunterlagen stellt der Anbieter digital bereit.

17.2 Vertragssprache ist Deutsch.

17.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

17.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

17.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die wirksame Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Lücken.